AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1: Leistung:
Alle Pflegebehandlungen an Hunden im Hundesalon-am-Hainich werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die
Beachtung des Tierschutzes. Generell und grundsätzlich behält sich der Hundesalon-am Hainich vor, Aufträge anzunehmen oder
abzulehnen; ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen vom Hundesalon-am-Hainich. Wir arbeiten nach Terminvereinbarung!
Sollte der Kunde verhindert sein, bitten wir, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen,
damit wir diesen Termin neu vergeben können.
2: Preise/Bezahlung:
Die in der Preisübersicht ausgewiesenen Preise gelten für regelmäßig gepflegte, filzfreie Hunde, die der Größe der angegebenen Rasse
entsprechen. Der Leistungsumfang gem. den Positionen der Preisliste wird vor Arbeitsbeginn vereinbart; Mehraufwendungen, deren
Notwendigkeit sich im Sinne der o.a. Qualitätsgrundsätze während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie
Mehrkosten in Höhe von € 50,- nicht übersteigen. Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind:
Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte, Parasitenbehandlung. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder
durch Störungen des Besitzers werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt. Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der
Preisliste diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung.
Die entstandenen Kosten für Leistungen und Produkte können auch mit der EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Bei einer Kreditkarten-
zahlung ( VISA,Mastercard,American Express) werden aus Kostengründen 2,75% des Endpreises zusätzlich berechnet und auf der
Rechnung/Quittung ausgewiesen. Eine Abbuchung erfolgt über den Anbieter SUMUP, wodurch der Kunde nach der Zahlung eine Quittung
per SMS oder EMail erhält.
3: Haftung:
Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer
Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten. Den Aufenthalt im Hundesalon-am-Hainich soll ihr Hund möglichst angenehm
und stressfrei empfinden. Verletzungen des Personals durch Ihren Hund müssen durch Ihre Hundeversicherung abgedeckt sein.
Bei großen und bissigen Hunden bitten wir den Besitzer/in um Anwesenheit während des Schneidens. Bei bissigen Hunden bitte ich
um Verständnis, das der Maulkorb angelegt werden muss. Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung.
Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet.
Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich Hundesalon-am-Hainich vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen.
Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen. Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während
der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann der Hundesalon-am-Hainich nicht haftbar gemacht werden.
Die Haftung des Hundesalon-am-Hainich wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der
Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet Hundesalon-am-Hainich im Rahmen einer bestehenden
Betriebs-Haftpflichtversicherung. Diese sind umgehend nach Kenntnisnahme dem Hundesalon-am-Hainich zu melden.
Hundesalon-am-Hainich haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier
entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener
Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer
Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige
Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt
werden. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist Hundesalon-am-Hainich
zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht
werden können.